AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen -B2B- der ON PRO GmbH
Stand: 01.10.2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge der ON PRO GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Käufer“ oder „Kunde“).

1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop des Verkäufers sowie in seinen Werbemailings oder Kata­logen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2.2. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware ausschließlich gegen Vorauskasse. Die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags ohne Abzüge muss vor der Versendung der Ware auf dem Konto des Verkäufers eingegangen sein.

3.3. Der Kauf auf Rechnung kann nur in Einzelfällen und nach erfolgreicher Bonitätsprüfung durch den Verkäufer gewährt werden. Ist der Kauf auf Rechnung vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, Skonto abzuziehen, außer wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.

3.4. Der Käufer gerät automatisch in Verzug, wenn der fällige Betrag bei Fälligkeit nicht vollständig auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, insbesondere bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder bei ungerechtfertigter Kürzung des Rechnungsbetrags. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Handelsgeschäfte sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

3.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen aufgrund eigener Gegenansprüche zurückzuhalten, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.6. Eine Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung, Lieferverzug und Gefahrübergang

4.1.   Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen und -termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, grundsätzlich unverbindlich. Sie gelten nur als annähernd vereinbart.

4.2.   Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eingang aller vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen.

4.3.   Der Verkäufer ist für Verzögerungen der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, nicht vorhersehbarer und von ihm nicht zu vertretender Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Witterungsereignisse, Epidemien oder Pandemien, sowie unverschuldete Verzögerungen bei der Belieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, nicht verantwortlich. Eine Lieferfrist verlängert sich in diesem Fall um die Dauer des die Lieferung behindernden Ereignisses.

4.4. Sollte die Behinderung länger als sechs Wochen andauern, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben wurde. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt.

4.6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann zumutbar, wenn der verbleibende Teil der Bestellung zeitnah geliefert wird, dem Käufer keine wesentlichen zusätzlichen Kosten entstehen und die gelieferte Ware für den vorgesehenen Zweck nutzbar ist.

4.7. Werden Teillieferungen durchgeführt, kann der Verkäufer für jede Teillieferung eine separate Rechnung stellen.

5. Gewährleistung und Mängelrüge

5.1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der gelieferten Ware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt für alle Käufer, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, aber nicht unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches für Kaufleute fallen.

5.2. Erfolgt der Kauf in Ausübung des Handelsgewerbes des Käufers, so dass ein beidseitiger Handelskauf vorliegt, wird die Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware ausgeschlossen.

5.3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie aus der Verletzung von Kardinalpflichten.

5.4. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt entsprechend für alle Käufer, auch für solche, die nicht Kaufleute sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

5.5. Im Falle eines Mangels an der gelieferten Ware ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

5.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert der Verkäufer diese, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt die Regelung in den Haftungsbeschränkungen dieser AGB.

5.7. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen bei Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

5.7.1. Normale Abnutzung oder Verschleiß.

5.7.2. Unsachgemäße oder zweckwidrige Lagerung, Handhabung oder Verwendung der Ware.

5.7.3. Übermäßige Beanspruchung.

5.7.4. Nichtbeachtung der Pflege-, Verarbeitungs- oder Lagerungsvorschriften.

5.7.5. Verwendung von ungeeigneten Betriebs- oder Hilfsstoffen.

5.7.6. Eigenmächtige oder fehlerhafte Änderungen oder Reparaturen durch den Käufer oder Dritte.

5.7.7. Zufälliger Untergang oder zufällige Beschädigung nach Gefahrübergang.

6. Haftungsbeschränkung

6.1. Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

6.2. Im Falle der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ein Anspruch auf Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden oder indirekten Schäden ist ausgeschlossen.

6.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

6.4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

7.2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Verbindung.

7.3. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.

7.4. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

7.5. Soweit die vorgenannten Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigen, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

8. Gerichtsstand, Vertragssprache und anwendbares Recht

8.1.  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.2.  Die ausschließliche Sprache für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsbeziehung ist Deutsch. Soweit dem Käufer Übersetzungen der AGB oder sonstiger Informationen zur Verfügung gestellt werden, dienen diese lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang und ist allein maßgeblich.

8.3. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.